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About ErknerErkner liegt am östlichen Ende von Berlin direkt am Dämeritzsee. Eingebettet in Wälder und Seen bietet Erkner hervorragende Bedingungen zur Austragung Triathlons für Familien und Leistungssportler. Mit dem DB Regio erreicht man Erkner in 37 Minuten vom HBF Berlin oder in 41 Minuten aus Frankfurt (Oder). Über die A10, den Berliner Ring, ist Erkner ebenfalls einfach zu erreichen.
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Die LocationDas Sportzentrum Erkner liegt unmittelbar am Dämeritzsee und bietet mit seiner Infrastruktur (Duschen/Toiletten/Tribünen) optimale Voraussetzungen für den Triathlon. - der Schwimmstart erfolgt im angrenzenden Seebad, - die Wechselzone wird auf dem Fussballplatz eingerichtet, - die Radsrecke führt entlang der Spree über die Spreewiesen und - die Laufstrecke führt direkt durch Erkner.
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Leistungenfür alle Jedermänner und Olympische Distanzen: - gesicherte Strecken durch Erkner und das Berliner Umland - Zeitnahme mit Wechsel und Endzeit - Badekappe - Finishermedaille für alle Teilnehmer - Starterbeutel mit Startergeschenk - Toiletten im Sportzentrum sowie Umkleidemöglichkeiten - Wasserrettung und gesicherte Radstrecke - Wettkampfverpflegung - Zielverpflegung - Siegerehrungen mit Pokal für Top 3 (Gesamtwertung) - Persönliche Onlineurkunde mit Altersklassenplatzierung und Einzelzeiten - Startplatzübertragung und Stornierung bis 13.8.2021 (Details siehe Anmeldung) für alle Mitteldistanzler: - gesicherte Strecken durch Erkner und das Berliner Umland - Zeitnahme mit Wechsel und Endzeit - Badekappe - Finishermedaille für alle Teilnehmer - Starterbeutel mit Startergeschenk - Toiletten im Sportzentrum sowie Umkleidemöglichkeiten - Wasserrettung und gesicherte Radstrecke - Wettkampfverpflegung - Zielverpflegung - Siegerehrungen mit Pokal für Top 3 (Gesamtwertung) - Persönliche Onlineurkunde mit Altersklassenplatzierung und Einzelzeiten - Startplatzübertragung und Stornierung bis 14.8.2020 (Details siehe Anmeldung) + inklusive Erkner Triathlon Finisher Shirt
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ZeitplanDer Zeitplan sind vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen und können ggf. durch den Veranstalter oder behördliche Anordnung von den hier genannten abweichen. 11.09.2021 Sonnabend 10:00 – 17.00 Ausgabe Startunterlagen 14.00 Kids Swim & Run 1 14:30 Kids Swim & Run 2 15:00 Kids Swim & Run 3 15:30 Siegerehrung Kids 12.09.2021 Sonntag 07:00 Stadion Opening 07:30 - 08:45 Bike Check In Mitteldistanz 09:00 - 09:15 Start MD (Rolling Start) 09:00 - 09:45 Bike Check In Olympische Distanz 10:00 - 10:15 Start OD (Rolling Start) 13:00 Cut Off Time MD (Start 3 Runde) 12:00 - 14:45 Bike Check In Jedermann Distanz 14:00 - 16:30 Zieleinlauf MD 11:30 - 13:30 Zieleinlauf OD 14:00 - 14:15 Siegerehrung MD OD 15:00 - 15:15 Start Jedermann (Rolling Start) 16:15 – 17:30 Ziel Jedermann 16:45 Siegerehrung Jedermann 17:30 Zielschluss
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WettkampfordnungDer Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Antidopingordnung, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Diese können unter www.dtu-info.de eingesehen werden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Rechts- und Verfahrensordnung als für sich verbindlich an. Windschattenfahren ist nicht erlaubt ausser auf dem engeren Waldweg am Ende des Zubringers in die Runde auf einer Strecke von ca. 900m. Dort gilt Überholverbot.
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StreckenMittel Distanz (1,9 / 93 / 21km) Olympische Distanz (1,5 / 40 / 10km) Sprintdistanz (0,7 / 28 / 3,6km) ab 16 Jahre (Staffel ab 10 Jahre) Alle Streckenpläne gibt es unten auch als PDF zum downloaden. Die Schwimstrecke der olympischen Distanz als auch in bei der Mitteldistanz sind jeweils 2x zu absolvieren (ohne Landgang). Swim Run 1 Kinder 8-9 Jahre 100m Swim / 400 Lauf Swim Run 2 Kinder 10-13 Jahre 200m Swim / 800 Lauf Swim Run 3 Kinder 14-15 Jahre 300m Swim / 1600 Lauf
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Staffel / Einzelstarter-WertungsklasseEinzelstarter - gemäß Sportordnung Deutsche Triathlon Union Staffel - auf allen Distanzen (Ausnahme Swim and Run)
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Verpflegung by Edeka Center ErknerAuf der Radstrecke wird es keine Verpflegung für die Olympische und Sprintdistanz geben - für die Halbdistanz gibt es einen Verpflegungspunkt. Auf der Laufstrecke werden mehrere Verpflegungspunkte eingerichtet. Im Ziel erwartet Euch ein kleines Buffet mit diversen Getränken, viel Obst und Kuchen etc.
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Medizinische VersorgungAm Start / Zielbereich befindet sich die ambulante Versorgungsstation. Die Wasserstrecke wird gesichert. Auf der Radstrecke sind 2 Rettungsstellen eingerichtet und ein Motorrad mit Rettungssanitäter übernimmt die Erstversorgung bzw. Koordination weiterer Maßnahmen. Im Ziel sorgt ein 10 köpfiges Physio Team der Schule für Physiotheratpie Strausberg dafür, dass müde Beine wieder munter werden.
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VeranstalterEndurance Club Berlin Brandenburg e.V.i.g in Kooperation mit der Hexacom GmbH
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Tageslizenz/StartpassEinzelteilnehmer der Olympischen- und Mitteldistanz benötigen laut DTU Sportordnung einen Startpass oder eine Tageslizenz. Diese kann - sofern nicht vorhanden - am Tag der Veranstaltung nachgelöst werden (bitte erst Tageslizenz lösen dann die Startunterlagen abholen). Tageslizenz Olympisch 16,- Euro Mitteldistanz Olympisch 20,- Euro (Preise Stand 2020)
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AGBsAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer 1. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen 1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter für die Teilnahme am Erkner Triathlon. Der Einfachheit halber wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnehmer die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) intendiert oder gewollt ist. 1.2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Regelungen als verbindlich an und hält diese ein: - Die Ausschreibung des Veranstalters - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer - Die Wettkampfbestimmung des Veranstalters (diese wird einige Wochen vor der Veranstaltung vom Veranstalter auf der Homepage veröffentlicht) - Die im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen einschließlich eventueller Änderungen - Die Wettkampfordnung der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Anti-DopingCode, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinordnung. Diese können hier eingesehen werden. 2. Organisatorische Maßnahmen 2.1. Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist für alle Teilnehmer verpflichtend. 2.2. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. 2.3.Bei Zuwiderhandlung, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung bzw. zur Disqualifikation berechtigt. 2.4.Der betreuende medizinische Dienst des Veranstalters ist berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers, diesem den Start bzw. die Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen. 2.5.Wird die offiziell Startnummer in irgendeiner Weise verändert, oder der Werbeaufdruck von Sponsoren unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In jedem Fall wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifiziert). 3. An- und Abmeldung 3.1.Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt. 3.2.Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn a. Er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, b. Er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt, c. Der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 – Doping) und/oder sonstigen sportlichen Regelungen verstoßen hat oder verstößt. 3.3.Die Teilnahme als Einzelstarter ist ein höhst persönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startunterlagen hat der Teilnehmer persönlich abzuholen. Die Startnummer bei Einzelstartern darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der Teilnehmer ist nur startberechtigt, wenn er bei der Ausgabe der Startunterlagen einen Startpass eines nationalen Triathlon Verbandes vorlegt oder eine Tageslizenz für die Veranstaltung zuständigen nationalen Verbandes erwirbt. 3.4.Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. 3.5.Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalter (mindestens 10,00 EUR pauschale Bearbeitungsgebühr) statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war. 4. Haftungsausschluss 4.1.Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, Bespielweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, „Höherer Gewalt“, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt eine Rückerstattung der Anmeldegebühr, gemäß § 3 Absatz 5. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 4.2.Der Veranstalter haftet ausschließlich für grob fahrlässige oder vorsätzliche verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie Personalschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Bei leicht fahrlässigen Verletzungen einer Hauptleistungspflicht des Veranstalters ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, der einen Betrag von maximal 1.000.000 EUR für Personalschäden und Sachschäden nicht übersteigt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung erstrecken sich auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungshilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu dem Zweck vertraglich verbunden ist. 4.3.Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungshilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden. 4.4.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod nicht, ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, das ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von der Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde. 4.5.Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die unter diesen Umständen mit dem Schwimmen, Radfahren und Laufen und/oder anderen Bestandteilen dieser Veranstaltung bzw. der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind. Dies umfasst insbesondere folgenden Risiken, die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt: Stürze, Gefahren der Kollision mit Fahrzeugen, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen, Gefahr, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben, Sowie jedwede Gefahr, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, , Haustiere, Wild, Freiwillige oder das Wetter entstehen. Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken und Wechselzonen so wie sie sind. Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sofern er von Gefahren auf der Strecke Kenntnis erlangt. 4.6.Der Teilnehmer ist sich der Gefahr bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Urteilsvermögen und seine sportliche Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben. 4.7.Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers für eine ausreichend Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen. 4.8.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt. 5. Bild- und Tonrechte 5.1.Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht am Bild und Ton seiner Person an den Veranstalter. Er erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Dritten oder von den Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder sonstigen bildliche akustische Aufzeichnung und deren Vervielfältigung sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung als Video, CDs, DVDs, Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichen. 5.2.Sämtlich Bild- und Tonrechte der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter. 6. Doping 6.1.Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Er erkennt den Anti-Doping-Code (ADC) der DTU, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Der Athlet versichert, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Sollte sich die Unrichtigkeit der vorausstehenden Versicherung des Teilnehmers herausstellen, verliert er jeden vertraglichen Anspruch und hat bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurück zu erstatten. 6.2.Der Veranstalter kann vor der Veranstaltung eine Doping Kontrolle durchführen. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an dieser Kontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes kann der Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden. 6.3.Der Veranstalter kann ferner auch nach der Veranstaltung eine Doping Kontrolle durchführen. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an der Kontrolle teilzunehmen. Im Falle eines bestätigten Dopingvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25% Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurück zuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war. 6.4.Wird durch eine Anti Doping Organisation nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer innerhalb eines Jahres vor der Veranstaltung ein Doping Vergehen begannen hat, so kann der Teilnehmer nachträglich durch den Veranstalter disqualifiziert werden. 6.5.Während einem schwebenden Dopingverfahren – vor welchem (Schieds- )Gericht oder Verband auch immer – bzw. bei begründetem Dopingverdacht, kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden. Für diese Fälle sind Ansprüche auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche, sowie etwaige Folgeansprüche (Schadensersatz) ausgeschlossen. 6.6.Für ein Blutscreening gelten die Grenzwerte des ADC der DTU in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Beurteilung sind genetisch bedingte Anomalien, sowie individuelle Werteprofile zu berücksichtigen. 6.7.Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer positiven Probe, bis zur endgültigen Klärung, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers, des Veranstalters oder der Veranstaltung in der Öffentlichkeit schaden oder die Reputation gefährden könnten. Für den Teilnehmer gilt bis dahin insbesondere die Unschuldsvermutung. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall umgehend die DTU unterrichten, die dann nach ihren bestehenden Regularien weiter vorgeht. 7. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung/Werbung 7.1.Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebene personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein. 7.2.Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeit) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (z.B. Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. 7.3.Die gemäß abs.1 gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Startnummer, Adresse) werden zum Zweck der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf ggf. an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. 8. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht 8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt. 8.2.Der Erfüllungsort für die Verpflichtung aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters. 8.3.Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnehmer gelesen und erkenne diese ausdrücklich als verbindlich an.
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Abholung StartunterlagenDie Startunterlagenausgabe wird am Donnerstag den 9.9 und Freitag den 10.9 bei Stadler im Prenzlauerberg stattfinden. Die Adresse lautet: August-Lindemann-Straße 9 10247 Berlin Am Samstag habt ihr die Möglichkeit die Startunterlagen im Stadion in Erkner abzuholen 10-18:00 Uhr Am Dämeritzsee 1 15537 Erkner Startunterlagen müssen persönlich gegen Vorlage eines amtlichen Dokumentes abgeholt werden. Alternativ müsst ihr jemandem eine Vollmacht ausstellen. Einen Vordruck findet ihr hier. https://bit.ly/2YJpSWd
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StaffelnAuf allen Distanzen (Ausnahme Swim und Run) ist ein Start als Staffel möglich. Eine Staffel besteht aus 2 oder 3 Athleten. Der Wechsel erfolgt jeweils in der Wechselzone, der Zeitmesschip fungiert dabei als Staffelstab. Eine Startpass ist bei Staffeln nicht nötig, die Wertung erfolgt unabhängig von Alterklassen und Geschlecht.
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